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Allgemeines

Vertrauen ist gut. Anwalt ist besser.

Nicht nur für den Streitfall gilt: Ihre Anwältin oder Ihr Anwalt wird Streitereien und Prozesse in Ihrem Interesse oft verhindern - Sie müssen sie nur rechtzeitig hinzuziehen. Ganz gleich, ob für Sie ein Streit durch gütliche Einigung oder vor Gericht aus dem Wege geräumt wird: Ihr Erfolg, ist zugleich der Erfolg Ihrer Anwältin oder Ihres Anwalts! Und die Basis einer vertrauensvollen Zusammenarbeit.

Keine Angst vorm Anwalt!

Auch heute noch scheut so mancher den Gang zum Anwalt. Anwälte gelten als teuer. Doch hier haben viele ein völlig falsches Bild: Fragen Sie Ihren Anwalt gleich zu Beginn einer Beratung nach den voraussichtlichen Kosten. Das gibt Ihnen Sicherheit und ist für den Anwalt selbstverständlich. Ihre Anwältin oder Ihr Anwalt sagt Ihnen außerdem, ob Sie Anspruch auf Beratungs- oder Prozesskostenhilfe haben.

Wann zum Anwalt?

So früh wie möglich! Frühe Beratung hilft, überflüssige Prozesse zu verhindern und unvermeidbare Prozesse zu gewinnen. Vorsorgen ist besser als streiten!

Anwalt... wer soll das bezahlen?

"Einen Anwalt nehmen? Das kann ich mir nicht leisten!" Oft gehört und dennoch falsch. Denn: Anwaltshonorare halten sich im Rahmen. Ihr Anwalt hat sich dabei nach dem Rechtsanwaltsvergütungs-
gesetz (RVG) zu richten. Bei Gerichtsverfahren (außer bei Sozialrechts-, Straf- und Bußgeld- sachen) bestimmt der jeweilige Geschäftswert, Streitwert oder Gegenstandswert die Kosten. Für außergerichtliche Leistungen bemisst sich das Honorar nach Umfang und Schwierigkeit der anwaltlichen Bearbeitung, der Bedeutung der Sache und nach der finanziellen Situation des Klienten.

Ihr Anwalt oder Ihre Anwältin sagt Ihnen außerdem, ob Sie Anspruch auf Beratungs- oder Prozesskosten-
hilfe haben. Wer eine Rechtsschutz-
versicherung hat, braucht sich um die anfallenden Kosten meist überhaupt keine Gedanken zu machen. Ihr Anwalt klärt für Sie, ob und in welchem Umfang Ihr Versicherungsschutz greift.

Ihr Anwalt rechnet seine jeweilige Leistung also differenziert ab, niemand wird über den Tisch gezogen. Er weiß genau: Nur wenn Sie mit seiner Leistung zufrieden sind und auch seine Rechnung akzeptieren, werden Sie seinen Rat wieder in Anspruch nehmen. Nochmals: Fragen Sie ihn schon zu Beginn der Beratung nach den voraussichtlichen Kosten. Das ist für ihn die normalste Sache der Welt.

Wie auf das erste Gespräch vorbereiten?

Ihr Anwalt ist Ihr unabhängiger Interessenvertreter und Berater. Er schützt Sie vor Fehlentscheidungen und Übervorteilungen. Er und seine Mitarbeiter sind zur Verschwiegen-
heit gegenüber jedermann verpflichtet.

 

Sie können also völlig offen mit ihm reden, Ihr Anwalt hört Ihnen zu. Bereiten Sie sich auf das erste Gespräch vor. So fällt es erfahrungsgemäß leichter, das eigene Anliegen zu veranschaulichen:

1. Notieren Sie in Stichworten, worum es Ihnen geht sowie alle wesentlichen Fakten.
2. Bringen Sie alle Unterlagen mit, die dabei eine Rolle spielen könnten.
3. Machen Sie sich erste Gedanken darüber, welche Aufgaben Sie gegebenenfalls selbst erledigen und welche Sie Ihrem Anwalt überlassen wollen.

Was kann Ihr Anwalt für Sie tun?

Bevor Ihr Anwalt nach außen hin Ihre Interessen vertritt, wird er zusammen mit Ihnen Ihre jeweiligen Erfolgsaussichten erörtern, den Umfang seiner Dienstleistung bestimmen und Sie über die voraussichtlichen Kosten informieren. Unter anderem wird er

  • Sie individuell beraten, welches Verfahren für Sie in Betracht kommt:
    • gütliche Einigung (u.a. Meditation)
    • Prozess
  • Ihnen bei der Formulierung, dem Abschluss und der Abwicklung von Verträgen helfen,
  • Ihr Testament formulieren,
  • Sie gegenüber Dritten vertreten,
  • Sie vor allen Gerichten, Schiedsgerichten und Behörden vertreten,
  • Prozesse vermeiden und/oder
  • Ihre Strafverteidigung übernehmen.

Prozess führen – ja oder nein?

Liegt man sich richtig in den Haaren, wünscht so mancher seinem Gegner die Pest an den Hals und möchte ihn am liebsten per Prozess zu Boden ringen. Aber wollen Sie es wirklich darauf ankommen lassen?

Gütliche Einigung

Bietet bei genauer Betrachtung eine schnelle gütliche Einigung vielleicht die besseren Möglichkeiten als ein langer Prozess? Ihr Anwalt bzw. Ihre Anwältin hilft Ihnen bei dieser Entscheidung. Folgende Aspekte spielen dabei – auch mit Blick auf die zu erwartenden Kosten – eine Rolle:

  • Lässt sich die Rechtslage in Ihrem Falle eindeutig beurteilen?
  • Haben Sie Beweise für den für Sie günstigen Sachverhalt?

Prozess

Manchmal aber ist ein Prozess unvermeidbar. Zum Beispiel, wenn sich die Gegenseite auf kein vernünftiges Friedensangebot einlassen will. Oder wenn die Gefahr besteht, dass eigene Forderungen verjähren. Auch hier gilt: Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben! Gütliche Einigung oder Prozess: Beides setzt voraus, dass Sie Ihre Rechtslage realistisch einschätzen. Ihr Anwalt ist dabei Ihr unverzichtbarer Berater!

Quelle: Deutscher Anwaltverein www.anwaltverein.de

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